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Meldepflichten Dünger Niedersachsen

Nach einer Übergangszeit besteht in Niedersachsen zum 31.03.2023 wieder eine düngerechtliche Meldepflicht in ENNI für  ALLE aufzeichnungspflichtigen Betriebe. Unter dem Webcode 01033201 auf der Homepage der LWK können Sie prüfen, ob  Ihr Betrieb meldepflichtig ist.

Nach unserer Einschätzung treffen die Ausnahmen auf keinen unserer Mitgliedsbetriebe zu, somit bestehen für ALLE  Betriebe die Meldepflichten.

Das Wichtigste in Kürze:

Meldefrist: spätestens 31.03.2023
Die Meldung bezieht sich auf das zurückliegende Düngejahr (meist das WJ 21/22)
Gemeldet werden muss:

– die Düngebedarfsermittlung (schlagbezogen)

– die Dokumentation der Düngung (jede Düngemaßnahme mit N und P, schlagbezogen, mit Angabe des Datums, des verwendeten Düngemittels, ausgebrachte Menge je ha, Angabe von N-Gesamt, NH4-N*, N-verfügbar*; Weidetagebuch bei Weidehaltung)

– die Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze aus organischem N („170kg-Grenze“)
*) bei organischen Düngemitteln

 

Die Meldung erfolgt über das Datenbankprogramm ENNI. Eine Importmöglichkeit aus anderen Programmen soll bestehen (hier sollten Sie frühzeitig Kontakt zum Anbieter Ihrer verwendeten Software aufnehmen). Eine Überprüfung der Daten  nach  dem  Import aus anderen Programmen in ENNI sollten Sie auf jeden Fall durchführen!

(Auszug aus dem Rundschreiben)

Autor: Landberatung Harzvorland e. V.

23.11.2022

 

Informiern Sie sich hierzu auch über die Module des Nährstoffmanagers um sich Ihre Arbeit und die Datenübertragung zu erleichtern:

https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

 

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