Hier ein Link, damit sie die „Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz“ einsehen können. Zugleich finden sie unter dem gleichen Link den „Fragebogen Leitlinie allgemeine Grundsätze des IPS“. Dieser ist auszufüllen und in Ihren Unterlagen für mögliche CC–Kontrollen oder Pflanzenschutz–Fachrechtskontrollen abzulegen.
Die Einhaltung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Autor: LUB Zeven e. V.
21.03.2023