Im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger wird jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres ein Meldungsabgleich durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden. Meldepflichtig sind Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen. Die Meldung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Lieferung erfolgt sein.
Kontrollieren Sie deshalb bitte bis Ende Dezember Ihre Meldungen im Meldeprogramm, um ein Bußgeld zu vermeiden!
Autor: Beratergemeinschaft Hildesheimer Land
20.12.2023