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Achten Sie auf den Bienenschutz!

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In den nächsten Wochen stehen zahlreiche Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Feldern an. Aber nicht nur die Landwirte, auch die Insekten sind draußen unterwegs.

Durch den milden Winter sind nicht nur die Ackerkulturen wie Raps weit entwickelt. Auch die (Wild-)Bienen und andere blütenbesuchende Insekten sind früh im Jahr gestartet und bereits aktiv. Achten Sie bei den anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen unbedingt auf den Bienenschutz (CC-relevant). In blühenden Kulturen und auf Flächen mit blühenden Unkräutern dürfen Sie als bienengefährlich (B1) eingestufte Mittel nicht ausbringen.
Von B4 zu B1 – so ändert sich die Bienengefährlichkeit

Zudem müssen Sie sicherstellen, dass solche Pflanzenschutzmittel nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen am Feldrand gelangen. Um die Abdrift zu vermeiden, sollte man vor und während der Maßnahme auf die Windgeschwindigkeit und die Windrichtung achten. Achtung: Bei einigen B4-Produkten ändert sich die Bienengefährlichkeit, sobald Sie diese mit anderen Mitteln mischen – insbesondere in Mischungen mit Fungiziden. Für die Tankmischung gilt dann eine Bienengefährlichkeit von B2 oder B1.

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Plötzlich bienengefährlich

Zwei Insektizide wurden kürzlich als B1 eingestuft. Betroffen sind u.a. Anwendungen in Raps und Mais.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) änderte im März die Zulassungen von zwei Pflanzenschutzmitteln. Die Insektizide Steward und Sindoxa (je 300 g/l Indoxacarb) sind nun als bienengefährliche Mittel (B1) eingestuft. Ab sofort dürfen Sie diese nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausbringen (NB6611). Dazu zählen auch Unkräuter.Hinweise auf den Verpackungen können fehlen

Die neue Auflage sei bei jeder Anwendung der Mittel zu beachten, darauf weist das BVL in seinen Fachmeldungen hin. Das gelte auch für die Nutzung von Kanistern, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage noch nicht auswiesen.

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