Die Nmin-Richtwerte für das Jahr 2024 liegen vollständig vor.
Die Nmin-Werte sind im Rahmen der Düngeverordnung ein wesentlicher Bestandteil zur Ermittlung des N-Düngebedarfs. Bei der N-Düngebedarfsermittlung ist der Nmin-Gehalt in der durchwurzelbaren Bodenzone von 0-90 cm im Boden vom N-Bedarfswert der jeweiligen Kultur abzuziehen.
Für Betriebsflächen in Roten Gebieten ist eine Nmin-Probenahme verpflichtend. Eine Verwendung der Nmin-Richtwerte ist ausgeschlossen.
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Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
23.04.2024