Ihre Berater/innen unterstützen Sie auch in diesem Jahr bei der Erstellung der Agraranträge. Die Antragsdaten können ab dem 29. März bearbeitet werden.
Da die Antragsstellung 2 Wochen später startet als in den vergangenen Jahren, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bis spätestens zum 15. Mai müssen die Datenbegleitscheine bei der LWK, entweder im Original oder per Fax, eingereicht sein.
Folgende Unterlagen sind zur Antragsstellung unbedingt notwendig:
– Passwort
– E-Mail-Adresse des Betriebes (je Betrieb eine eigene E-Mail-Adresse) NEU!
– Letzter Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft oder Nachweis der Beitragszahlung (z.B. Kontoauszug) NEU!
– Steuer-ID (bei Einzelunternehmer) oder Umsatzsteuer ID (bei Personengesellschaften, falls nicht vorhanden, wird die Steuernummer benötigt) NEU!
– Agrarantrag 2022
– Bewilligungsbescheid 2022
– ggf. Genehmigungen für Dauergrünlanderneuerungen
– ggf. Genehmigungen für Ackerstatus-Tausch
– FLIK-Nummern/Pachtverträge für neu gepachtete Flächen
– Nachweis der Milchlieferung aus Januar bis April 2023 (nur bei Beantragung der Sommerweideprämie für Milchkühe) NEU!
Achtung: Ohne Passwort kann der EU–Antrag nicht bearbeitet werden!
Auszug aus dem Rundschreiben
Autor: Landberatung Rotenburg e. V.
28.03.2023