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Aktuelles zu Glyphosat

Nachdem die Zulassung des Wirkstoffs in der EU um 10 Jahre verlängert wurde, haben auch die deutschen Behörden reagiert. Das BVL hat die Zulassung der Produkte, die bis zum 15.12.2023 zugelassen waren, um 1 Jahr bis zum 15.12.2024 verlängert.
Um ein glyphosathaltiges Herbizid im Frühjahr 2024 einsetzen zu können, muss der Zulassungsinhaber die Erneuerung der Zulassung innerhalb von 3 Monaten beantragen (Quelle: BVL). Der Gesetzgeber hat reagiert und am 12.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dass das Anwendungsverbot ab 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 außer Kraft gesetzt ist.
Damit ist die Glyphosat-Anwendung unter Beachtung der bekannten Einschränkungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Frühjahr erst mal weiterhin möglich.
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung soll hinsichtlich Glyphosat überarbeitet werden.

 

Autor: Beratergemeinschaft Hildesheimer Land e.V.

05.01.2024

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