Suche
Close this search box.

ASP-Ernteversicherung

Seit Anfang des Jahres 2022 bieten einige Versicherungskonzerne mit der ASP-Ernteversicherung wieder die Möglichkeit, sich gegen amtlich angeordnete Ernte- und/oder Anbauverbote abzusichern. Die Frage ist, ob eine solche zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Zunächst einmal haben Betriebe in solchen Fällen Anspruch auf staatliche Entschädigung. In welcher Höhe, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern wird immer konkret im Einzelfall ermittelt. Sicher werden nicht alle Aspekte, die für den Landwirt einen Schaden darstellen können, auch in dem An- spruch auf staatliche Entschädigung berücksichtigt.

Sollte ASP in einem Gebiet auftreten, kommt es letztlich auf die konkreten behördlich angeordneten Maßnahmen und die Folgewirkungen für den Betrieb an. Die staatliche Entschädigung wird zudem bei der Auszahlung der ASP-Ernteversicherung angerechnet.

Versichert sind zum Beispiel:
•  Verlust oder erhebliche Wertminderung der Ernte
•    Mehrkosten bei erforderlichen Änderungen in der Fruchtfolge (z.B. Sommerungen statt Wintergetreide)
•  Ertragsminderungen durch fehlende Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen
•  Mehrkosten bei nachfolgenden Kulturen

Die Versicherungssumme entspricht dem Erntewert der entsprechenden Kultur je Hektar. Der durchschnittliche Hektarwert liegt derzeit bei ca. 1.500 €. Die Versicherungssumme (VSU) wird für die gesamte zu versichernde Fläche ermittelt und läge bei einem Betrieb mit 100 ha bei zirka 150.000 €. Die Beiträge unterscheiden sich je nach gewählter Haftzeit und nach dem vereinbarten Selbstbehalt (SB) im Schadenfall. Bei einer Haftzeit von 24 Monaten und 0 % SB läge der Beitrag für den Betrieb mit 100 Hektar und 1500 € VSU, also einer Gesamtversicherungssumme von 150.000 € bei 780 € zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer, bzw. 7,80 € je Hektar. Bei einer Haftzeit von zwölf Monaten und einem SB von 20 % läge der Beitrag je Hektar bei 3,90 €.

Wann ist die Versicherung sinnvoll?
1.   Grundsätzlich ist die Absicherung nur dort sinnvoll, wo Wildschweine in einem Gebiet auch vorkommen (können).
2.   Von Ernteverboten können grundsätzlich alle Landwirte betroffen sein, also Rindviehbetriebe genauso wie Schweine- oder reine Ackerbaubetriebe.
3.   Es ist sicher ein Unterschied, ob die Flächen arrondiert liegen oder weit verstreut und was letztlich angebaut wird. Nicht empfohlen wird der Abschluss für Grünlandflächen.
4.   Die Versicherer werden nach eigener Aussage auf jeden Fall in Vorleistung (unter Berücksichtigung evtl. staatlicher Entschädigungsansprüche) gehen, so dass die Liquidität für den Betrieb in jedem Fall durch so einen Fall nicht gefährdet wird. Beispiel: 20 ha Mais können im Oktober nicht geerntet werden und evtl. nicht oder nur mit Minderwert verkauft werden, da nur verspätet geerntet wurde.

Empfehlung der Beratung: Es können sicher deutliche und auch höhere Schäden entstehen. Aber der Abschluss dieser Versicherung ist kein Muss! Insgesamt ist die Frage unter Berücksichtigung des staatlichen Entschädigungsanspruchs zu sehen. Ob man eine ASP-Ernteversicherung als zusätzliche Absicherung benötigt, muss im Verhältnis von Eintrittsrisiko, möglicher Schadenshöhe, Selbstbeteiligung und Beitrag unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Betriebes gesehen werden.

Spezialist für Betriebs­führung finden

Get my current location

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von landberatung-service.de zu laden.

Inhalt laden