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Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmaßnahmen

Denken Sie an die zeitnahe, schlagbezogene Dokumentation des Pflanzenschutzmitteleinsatzes.
Fehlende, nicht vollständige oder nicht richtige Aufzeichnungen können zu Prämienkürzungen führen. Wichtig ist, dass die W-Fragen dokumentiert sind.

Folgende Angaben sind zu dokumentieren:
WER? Name des Anwenders
Wo? Anwendungsfläche
Wann? Anwendungsdatum
Was? verwendetes Pflanzenschutzmittel
Wie viel? Aufwandmenge
Worin? Kultur, in welcher die Anwendung durchgeführt wurde

Das WARUM“ bzw. der zu bekämpfende Schaderreger muss nicht mehr zwingend aufgeführt werden, liefert aber wertvolle Informationen zum Schaderregerauftreten auf den jeweiligen Schlägen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt drei Jahre.
Verantwortlich für die Dokumentation ist der Betriebsleiter, auch bei Anwendungen durch Dritte.
Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgeschrieben, sie kann schriftlich oder elektronisch (z.B. über unsere Ackerschlagkartei von Näon, ehemals Nährstoffmanager) erfolgen.
Formularvordrucke für die schriftlichen Aufzeichnungen des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie ein Formularvordruck für die Aufzeichnungen über die Anwendung von Bioziden (z.B. Ratten- /Mäusegift, Fliegenbekämpfungsmittel,…) sind im Ringbüro erhältlich. Bei Überprüfungen im Jahr 2024 müssen die Aufzeichnungen für das Vorjahr 2023 vorliegen.

Autor: Landberatung Land Hadeln e.V.

06.02.2024

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