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Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen

Im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“ sind die wirtschaftlichen Nachteile, die durch die
Auflagen zu den Gewässerrandstreifen entstehen, finanziell auszugleichen. Diese Ausgleichsbeträge
betragen für das Kalenderjahr 2023:

Beantragt werden können jeweils die Abstandsvorgaben abzüglich 1 m (da hier die Vorgaben nach
der guten fachlichen Praxis grundsätzlich gelten). Außerdem muss der Randstreifen landwirtschaftlich
genutzt werden (nicht aus der Produktion genommen).
Eine Antragsfrist ist bislang nicht festgelegt, die entsprechenden Antragsvordrucke sind auf der
Internetseite der LWK Niedersachsen unter Web-Code 01040376 zu finden.

Autor: Landberatung Rotenburg e. V.

29.06.2023

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