LB Hameln-Holzminden und VuB Deister/Leine
Seit diesem Jahr dürfen laut der Düngeverordnung in stehenden/bewachsenen Beständen organische Dünger nur noch mit bodennaher Ausbringtechnik (Schleppschlauch, Schlitzverfahren, etc.) ausgebracht werden. Sinn der Regelung ist die Verringerung von Ammoniak (NH)-Emissionen in die Atmosphäre, die bei breitflächiger Ausbringung von Gülle, Gärrest etc. deutlich höher sind als bei bodennaher Ausbringung mittels Schleppschlauch-oder vergleichbaren Systemen. Parallel dazu wird die N-Effizienz gesteigert.
Besonders in hängigem Gelände ist eine bodennahe Ausbringung oft nicht möglich, da das Befahren mit großvoluminösen Fässern und deren Arbeitsbreiten aus Sicherheitsgründen ausscheidet. Daher hat das Landwirtschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung für solche Flächen veröffentlicht, in der eine Aufbringung „mittels anderer Verfahren auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar sind“.
In der Gebietskulisse für Erosionsgefährdung „CC-Wasser 2“ ist daher eine Düngung auch weiterhin mit Pralltellern in stehende Bestände erlaubt!
Gebietskulisse:
Hier finden Sie den Link zu den Gebietskulissen für die CC-Wassererosion. Auf den „Roten Flächen“ darf weiterhin mit Prallteller in stehende Bestände Organik ausgebracht werden. Alternativ kann der „Feldblockfinder“ der LWK Niedersachsen genutzt werden.
https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?TH=CCSTUFENWASSER
Eine Ausnahmegenehmigung muss beantragt werden und gilt für das Antragsjahr sowie die beiden Folgejahre. Dafür gibt es auf der Homepage der LWK Niedersachsen einen speziellen Vordruck unter Webcode: 01036431. Die Kosten belaufen sich auf 100 € je Antrag plus 5 €/ha.
Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über den Nährstoffmanager:
https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/
https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html