Landberatung Schaumburg e. V.
Mit dem Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres finden zum 1. Juli häufig Betriebsübergaben, Gesellschaftsgründungen oder andere prämienrelevante Veränderungen in landwirtschaftlichen Betrieben statt. Nachdem Sie solche betrieblichen Veränderungen im Vorfeld betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich mit Ihren entsprechen Ansprechpartnern gut vorbereitet haben, sind nach dem Vollzug u.a. folgende Institutionen und Geschäftspartner zu informieren:
- LWK-Niedersachsen:
- Meldebogen zur Betriebsübergabe ausfüllen
- Beantragung einer neuen Betriebsnummer
- Vorlage von Pacht-, Übergabe-, Wirtschaftsüberlassungs- u. Gesellschaftsverträgen
- Übernahme von Agrarumweltmaßnahmen
- Übertragung der Zahlungsansprüche auf den neuen Betrieb
- Veterinäramt, VIT, Tierseuchenkasse: Ummeldung des Tierbestandes, Registrierung als Lebensmittelhersteller (Veterinäramt)
- LAVES: Übergabe-Änderungsanzeige als Futtermittelherstellerbetrieb, Ökobetrieb
- Steuerberater und Finanzamt
- Banken
- Versicherungen (evtl. Sonderkündigungsrechte, ggf. Anpassung von Verträgen)
- Verpächter (bei Versäumnis Kündigungsrecht des Verpächters)
- Zertifizierungsstellen: QS, Ökokontrollstelle, …
- Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger
- Handelspartner: Zuckerfabriken, Landhandel, Genossenschaften, Viehhändler, Energieversorger, …
- Beratungsinstitutionen/Verbände: Landberatung, Spezialberatungsringe, Landvolk, Maschinenring, …