Seit diesem Jahr wird aufgrund der neuen Regelungen der Agrarreform bei der Agrarantragstellung die „aktive Betriebsinhaberschaft“ geprüft. In den allermeisten Fällen ist dies durch den Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft (SVLFG) gewährleistet. Dieser Beleg ist jährlich zu erbringen.
Vor kurzem kam auf allen versicherungspflichtigen Betrieben der neue Beitragsbescheid an für den:
– Unfallversicherungsbeitrag mit Fälligkeitstag 15.09.2023
– Beitragsvorschuss mit Fälligkeitstag 15.01.2024
Dieser Bescheid muss bei der Agrarantragstellung 2024 mit eingereicht werden!
Die Erfahrungen der diesjährigen Antragstellung haben gezeigt, dass viele Betriebe den Bescheid nicht kurzfristig auffinden konnten oder er gerade beim Steuerberater zur Buchführung war. Daraufhin mussten viele Nachdrucke bei der Berufsgenossenschaft erbeten werden.
Aus diesem Grund empfehlen wir unbedingt zeitnah eine Kopie (oder Scan) anzufertigen und diese in den Agrarantragsordner zu heften! Somit ist der verpflichtende Nachweis für 2024 sicher vorhanden.
Alternativ kann eine Registrierung im Onlineportal „Meine SVLFG“ erfolgen. Dann werden alle Bescheide im Portal zum Download zur Verfügung gestellt.
Der Bescheid der Berufsgenossenschaft muss nun jedes Jahr bei der Bewilligungsstelle bis 15.05. eingereicht werden. Geschieht dies nicht oder nicht pünktlich, wird der Antrag abgelehnt.
Autor: Landberatungen Hameln Holzminden und VuB Deister/Leine
17.08.2023