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Bodenproben aktualisieren

Die Bodenuntersuchungsergebnisse dürfen max. 6 Jahre alt sein. Nach der Ernte ist der richtige Zeitpunkt, um
fehlende oder zu alte Proben zu erneuern. Die Probenahme sollte vor einer Düngung erfolgen.

Achten Sie bei allen Proben darauf, möglichst die identischen Namen & Schlagnummern aus der Anlage 1 des
Agrarantrages
zu verwenden – dies vereinfacht später die Zuordnung zu den Schlägen in der Düngebedarfsermittlung (DBE).

Jede Acker- und Grünlandfläche mit einer Größe über 1 ha ist mindestens alle 6 Jahre zu beproben. Neben der
Standarduntersuchung auf
Phosphat, Kalium, Magnesium und den pH-Wert kann eine Untersuchung der Spurenelement- und Natriumgehalte sowie des Humusgehaltes vorgenommen werden.

Um ein repräsentatives Ergebnis zu erlangen, ist bei der Probennahme auf folgendes zu achten:
Vorgewende, Überlappungsbereiche, Kalk-, Klärschlamm- und Misthaufen, Mieten usw. müssen weiträumig umgangen werden.
Bei kleinen Schlägen unter 3 Hektar reicht es, eine Probe je Schlag zu ziehen. Größere Schläge sollten in
Teilschläge unterteilt und dem entsprechend mit mehreren Proben beprobt werden. Ebenfalls sollte diese
Vorgehensweise bei stark wechselnden Bodenverhältnissen Anwendung finden. In der DBE muss allerdings bei mehreren Bodenproben je Schlag ein Durchschnittswert berücksichtigt werden.
Nach einer Düngungsmaßnahme sollte keine Bodenprobenahme erfolgen. Bei Nmin-Proben sollten mindestens 4 – 6 Wochen nach der letzten mineralischen oder organischen Stickstoffdüngung vergangen
sein.
Auf Ackerland sollte die Bodenprobetiefe der Krumentiefe entsprechen, also ca. 30 cm. Bei Grünland ist
die Probe auf ca.
10 cm Nabentiefe zu nehmen.
Auf Ackerland sollten ca. 20 und auf Grünland ca. 30-40 Einstiche pro Hektar erfolgen. Die Bodenprobe
muss vor dem Eintüten gründlich durchmischt werden. Zur Untersuchung werden 500 g Boden benötigt.

Jedes Probentütchen ist mit Schlagbezeichnung und Probenummer mit einem Kugelschreiber oder wasserfestem
Stift (Edding) zu beschriften.
Zu jeder Bodenprobe sind
Begleitschreiben mit Probenummer, Probenehmer, Schlagbezeichnung und Analyseumfang zuzufügen. Für das einfache Einlesen in die DBE kann auch eine E-Mailadresse angegeben werden. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter anderem im Internet auf der Seite der LUFA Nord-West oder im
Ringbüro.

 

Autor: Landberatung Hameln/Holzminden

14.07.2022

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