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Bonitur der Kennarten im Grünland

Teilnehmer der Ökoregelung 5 (4 Kennarten im Grünland), der AUKM GN 56 (6 Kennarten) und GN 58 (8 Kennarten)
müssen die vorgeschriebenen Kennarten nachweisen können.
Zum Nachweis der Kennarten müssen diese auf jedem beantragten Schlag kartiert und der Pflanzenfund auf dem dafür vorgesehenen Kartierbogen dokumentiert werden. Ein guter Zeitpunkt für die Erfassung der Kennarten (Hinweis siehe Anlage) ist kurz vor der Nutzung des ersten Aufwuchses, da die meisten Arten dann blühen und leichter zu finden bzw. zu bestimmen sind.

Hinweise und Vorgaben zur Bonitur können auf der Homepage der LWK Niedersachsen nachgelesen werden.Hier lesen Sie mehr.

Die Kartierbögen sind auf der Homepage des SLA zu finden.

Aus dem Rundschreiben Nr. 12 der  Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

23.04.2024

 

 

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