Am Freitag den 22.3.24 wurde im Bundesrat über die Bracheregeln für dieses Jahr entschieden.
So ist auch in diesem Jahr möglich, die Pflichtbrache (GLÖZ 8) mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten zu erbringen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Tabelle. Generell ist eine Kombination aus den drei Varianten denkbar.
Da es nun möglich ist, die Pflichtbrache mit Zwischenfrüchten (4 % der Fläche, Faktor 1 zu 1) zu erfüllen, ist es empfehlenswert, bestehende Brachen für die Ökoregelung ÖR 1a (nicht produktive Fläche auf Ackerland) anzumelden. Brachen die mit ÖR 1a codiert werden sind nicht mit GLÖTZ 8 zu markieren!
Die Fördersätze sind abschmelzend:
– Erstes Prozent 1.300 Euro/ha
– Zweites Prozent 500 Euro/ha
– Drittes bis 6. Prozent 300 Euro/ha
Autor: Landberatung Helmstedt e. V
03.04.2024