Suche
Close this search box.

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung

Das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) wurde am 23. August 2023 veröffentlicht. Es sieht fünf Haltungsformen vor und bezieht sich vorerst auf die Schweinemast. Der Umbau in die Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland und Bio soll begleitend über ein Bundesprogramm gefördert werden. Die EU hat das Programm am 30.01.2024 notifiziert. Wie sehen die Inhalte des Förderprogramms aus?

Das neueTierhaltungskennzeichnungsgesetz sieht die 5 Haltungsformen

  1. Stall – gesetzlicher Mindeststandard
  2. Stall plus Platz – mehr Platz und Strukturierung der Buchten. Diese Stufe kommt den Kriterien der LEH-Haltungsform 2 (Initiative Tierwohl, ITW) am nächsten und hier ist zukünftig eine Anpassung geplant, so dass die Kriterien der LEH-Haltungsorm 2 mit der der staatlichen Haltungsform 2 gleich geschaltet werden sollen.
  3. Frischluftstall – dauerhafter Kontakt zu Außenklima, mehr Platz
  4. Auslauf/Weide – Auslauf- oder Freilandhaltung
  5. Bio – Anerkennung nach EU-Ökoverordnung (EU 2018/848)

Bis zum 1. August 2024 müssen alle deutschen Betriebe mit Mastschweinen ihre Haltungsform bei der zuständigen Behörde melden. Die zuständige Behörde ist noch nicht festgelegt worden.

Hier liest du den ganzen Artikel.

Autor: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

05.03.2024

Spezialist für Tierhaltung finden

Get my current location

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von landberatung-service.de zu laden.

Inhalt laden