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Drohnenführerschein jetzt Pflicht

Landberatung Northeim e. V.

Bis zum 31. März müssen Drohnenpiloten sich beim Luftfahrtbundesamt für die offene Kategorie registrieren und online einen Kompetenznachweis (Führerschein) machen. Beide Vorgänge sind bislang kostenfrei. Die ab dem 01.01.2021 geltende EU-Drohnenverordnung sieht weiterhin vor, dass die Registrierungsnummer auf der Drohne anzubringen ist. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m, das Mindestalter 16 Jahre und es muss ein permanenter Sichtkontakt zur Drohne sichergestellt werden. Eine Drohnen-Haftpflicht, bzw. Erweiterung der bestehenden Versicherung, ist ebenfalls abzuschließen.

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