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Düngeberechnungen jetzt erstellen!

Wie im vergangenen Jahr müssen im Winter immer mehr bürokratische Aufgaben abgearbeitet werden. Dies benötigt viel Zeit, weshalb wir nun mit der Bearbeitung beginnen möchten. Im Folgenden stellen wir die Themenschwerpunkte der kommenden Wochen zusammen:

Korrektur der Düngebedarfsermittlung 2023 mit ANDI-Daten 2023 (Schlagabgleich DBE & GAP)

 Meldepflichten im ENNI bis 31.03.2024 melden.

 

Dazu zählen:

o Düngebedarfsermittlung 2023

o Dokumentation der Düngung 2023 für jeden Einzelschlag

o Berechnung der gesamtbetrieblichen 170 kg-N-Grenze

o Weidetagebuch (nur bei Weidetierhaltung)

 Düngebedarfsermittlung 2024 erstellen

 

Stoffstrombilanz – tierhaltende Betriebe, flächenlose Betriebe und Biogasanlagen

o für Kalenderjahr 2023 (bis 30.06.2024) oder

o für Wirtschaftsjahr 2022-23 (bis 31.12.2023)

 

 Stoffstrombilanz – viehlose Betriebe (erstmals)

o für Kalenderjahr 2023 (bis 30.06.2024) oder

o für Wirtschaftsjahr 2023-24 (bis 31.12.2024)

 

Autor: LB Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring  „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

16.11.2023

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