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Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Harburg e.V.

Über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft können ab dem 1. November 2020 Anträge für die Förderung auf Investitionen, die die Energieeffizienz und die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen der landwirtschaftlichen Primärproduktion wesentlich erhöhen, gestellt werden.
Gefördert werden:

  • Einzelmaßnahmen In einem vereinfachten Verfahren kann die Förderung von abschließend aufgeführten Einzelmaßnahmen beantragt werden, die zu einer CO2-Einsparung führen.
  • Modernisierung bestehender Anlagen oder Neubau von energieeffizienten Anlagen zur Minderung der CO2-Emissionen
  • Erzeugung von regenerativer Energie zur betrieblichen Eigennutzung sowie Abwärmenutzung
  • Mobile Geräte und Maschinen, die regenerative Energien nutzen

Interessant erscheinen unter den geförderten Bereichen vor allem die mit 30 % geförderten Einzelmaßnahmen:

a) elektrische Motoren und Antriebe

b) Pumpen

c) Ventilatoren

d) Kompressoren

e) Energieschirme

f) festinstallierte Mehrfachbedeckungen bei Gewächshäusern

g) Vorkühler in Milchkühlanlagen

h) automatische Reifendruckregelanlagen

Bei einer Investition in die anderen, oben genannten Bereiche, die mit bis zu 40 % gefördert werden ist vorab eine Beratung zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO2-Einsparpotenzials durch eine vom BMEL zugelassenen Person von Nöten. Die Beratung als solche wird wiederum mit 80 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten gefördert.

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