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Erhebungsbogen für die Berichtspflichten zum P-Recycling für Klärschlammerzeuger für das Jahr 2023

Klärschlammerzeuger sind verpflichtet, der zuständigen Behörde bis zum 31.12.2023 einen Bericht über geplante und eingeleitete Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung in 2023 vorzulegen. Nun steht der Erhebungsbogen zum Download bereit.

Der ab dem 01.01.2023 neue § 3a in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) verpflichtet alle Klärschlammerzeuger der zuständigen Behörde bis zum 31.12.2023 einen Bericht über geplante und eingeleitete Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung vorzulegen. Darüber hinaus sind bis zum 31.12.2023 die Untersuchungen auf Phosphor und auf basisch wirksame Stoffe (insgesamt bewertet als Calciumoxid) vorzulegen.

Den gesamten Artikel lesen Sie auf der Seite der LWK Niedersachsen, Webcode: 01041727

Autor: LWK Niedersachsen, Düngebehörde

29.06.2023

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