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Erntehelfer dringend gesucht – Agrarjobbörse hilft

LWK Niedersachsen

Portal AgrarJobBörse der Landwirtschaftskammern optimiert für Vermittlung von Saisonkräften – Interessierte können sich unkompliziert über Formular melden

Die erheblichen Einschränkungen im Zuge des Kampfes gegen die schnelle Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 (Coronavirus) betreffen immer stärker die Arbeit der landwirtschaftlichen und der gartenbaulichen Betriebe in Niedersachsen, zum Beispiel die Gemüse- und Beeren-Anbauer. Diese wissen zurzeit nicht, wie viele Saisonkräfte aus Osteuropa einreisen dürfen. Daher muss die ganze Branche sehr kurzfristig im Inland auf die Suche nach Erntehelfern gehen.

Unser Portal AgrarJobBörse (AJB) kann Betriebe dabei unterstützen, Erntehelfer zu finden und bietet zugleich Arbeitswilligen die Gelegenheit, ihre Unterstützung in der Ernte anzubieten“, sagt Dr. Matthias Heyder, bei der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen Leiter des Fachbereichs Arbeitnehmerberatung, Weiterbildung.

Die AJB ist eine Plattform, auf der Interessen von Arbeitnehmern, Auszubildenden, Praktikanten und potenziellen Arbeitgebern produktiv aufeinandertreffen. Das Portal ist ein gemeinsames Projekt aller Landwirtschaftskammern in Deutschland und enthält Angebote und Gesuche aus ganz Deutschland.

„Neuester Baustein auf der Seite ist eine attraktive Möglichkeit zur Suche von Erntehelfern“, hebt Heyder hervor. Viele Arbeitskräfte könnten aufgrund von behördlichen Betriebsschließungen derzeit nicht arbeiten oder befänden sich bereits in Kurzarbeit; Studenten und Schüler könnten Unis und Schulen nicht besuchen. Eine kurzfristige Beschäftigung als Saisonarbeitskraft könne da eine willkommene Alternative sein. Menschen auf Jobsuche könnten auf www.agrarjobboerse.de sehr einfach über ein Formular ein Stellengesuch eintragen.

„Auch geflüchtete Menschen suchen häufig eine sinnvolle Beschäftigung“, nennt Heyder ein weiteres Beispiel. „Arbeitgeber können versuchen, Kontakte über ihre Gemeindevertreter herzustellen, um kurze Wege zu haben.“ Hilfestellung geben können hier auch die Willkommenslotsinnen der LWK.

Die Bundesregierung habe die Zuverdienstmöglichkeiten für Erntehelfer gerade erst attraktiver gestaltet, betont LWK-Arbeitnehmerexperte Heyder: „Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.“ Mit dieser Regelung werde der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht.

 

Den Artikel auf der Seite der LWK sehen Sie auch hier.

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