Für die FANi App wurde ein Update veröffentlicht. Seitdem gibt es die Möglichkeit Vorab Fotobelege zu erstellen. In Bezug zur Ökoregelung 5 gibt es zum Nachweis der vier Kennarten folgende Mitteilung der LWK:
„Mit dem jetzigen Start der FotoApp FANi ist es zwar möglich Fotos von den Kennarten für die o.a. Maßnahmen auf den betroffenen Schlägen mit der Funktion „Vorab Dokumentation“ zu machen. Es werden für diese Maßnahmen aber keine Aufträge eingestellt. Der Begünstigte könnte die Fotos ggf. nutzen, um sie dem Prüfenden zu zeigen. Sie können aber nicht allein als Nachweis angerechnet werden!
Die Kennarten sind auf dem Kartierungsbogen wie folgt zu dokumentieren: Die Anzahl der Kennarten müssen auf jeder Hälfte der längsten möglichen Geraden, die die betreffende Fläche quert und in zwei etwa gleich große Teile teilt, vorgefunden werden. Bei außergewöhnlichen Flächenzuschnitten kann eine gebogene Linie festgelegt werden. Kennarten auf den ersten 3 m vom Rand des Schlages bleiben dabei unberücksichtigt.“
Autor: LUB Zeven e.V
13.06.2023