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Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration

LUB Zeven e. V.

Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Eine Möglichkeit ist dann, die Ferkelkastration unter Narkose mit Isofluran vorzunehmen. Die Anschaffung der dazu benötigten Narkosegeräte wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung mit bis zu 60 Prozent bei einem Höchstbetrag von 5.000 Euro gefördert. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren, wobei in der ersten Antragsstufe die Teilnahme an der Fördermaßnahme bis zum 1. Juli 2020 beantragt werden muss. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides darf das Narkosegerät angeschafft werden. Dabei gilt zu beachten, dass nur zertifizierte Geräte förderfähig sind. Nach Kauf des neuen Gerätes kann dann in der zweiten Antragsstufe bis zum 1. September 2020 der Antrag auf Auszahlung der Förderung gestellt werden.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm Ferkelnarkosegeräte und die Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie unter: www.ble.de/ferkelnarkose.

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