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Förderung von Kennarten im Dauergrünland – Ergebnisse statt Auflagen

Welche Kennarten als regional gelten und warum sie in Niedersachsen förderwürdig sein sollten wurde schon vor zwei Jahrzehnten mit wissenschaftlichen Standards untersucht. Der Anspruch dabei war es, solche Arten zu identifizieren, die das typische artenreiche Grünland mäßig trockener, frischer und mäßig feuchter Standorte in den unterschiedlichen Regionen Niedersachsens gut repräsentieren und vergleichsweise einfach von interessierten Landwirten erkannt werden. Im Ergebnis wurden 31 Kennarten (-gruppen) in einer gemeinsamen Liste zusammengefasst, die in der aktuellen Förderperiode um eine Artengruppe (Nr. 32) ergänzt werden (Tabelle 1).

Diese Kräuter können durchaus einen hohen Futterwert aufweisen, wie die Futterwertzahlen in Tabelle 2 belegen. Häufig sind sie gegenüber reinen Grasaufwüchsen sogar `nutzungselastischer´ und erhalten einen Aufwuchs länger schmackhaft und jung, insbesondere bei hohem Anteil feiner Blätter und geringer oder später Stängelausbildung. Einige werden in Artengruppen zusammengefasst und können, unabhängig von der Anzahl aus dieser Gruppe nur als einfache Kennarten (-gruppe) gezählt werden. Innerhalb dieser Kennartengruppen sind zudem einzelne Arten ausgenommen, wenn sie untypisch für artenreiches Grünland sind. Wiesenkerbel, der zu den Doldengewächsen (Nr. 29) zählt, jedoch typisch für vernachlässigte Pflege bei übermäßigem Nährstoffangebot ist, wird daher nicht gewertet. Ein hohes Nährstoffangebot ist auch typisch für das Vorkommen von gewöhnlichem Löwenzahn, der als Ausnahme von der Kennartengruppe 32 (gelb blühende Korbblüten, nur mit Zungenblüten) ebenfalls eher artenarmes Intensivgrünland anzeigt.

Den gesamten Artikel der LWK Niedersachsen lesen Sie hier.

25.03.2024

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