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Fragebogen zur Grundsteuerreform

Derzeit werden an alle Grundeigentümer vom Finanzamt Fragebögen zur Vorbereitung und Umsetzung der Grundsteuerreform mit dem Ziel einer neuen Einheitsbewertung ab dem 01.01.2025 verschickt.

Auf den ersten Fragebogen werden weitere folgen. Legen Sie sich hierfür einen eigenen Ordner an oder scannen sie alle Unterlagen in eine eigenständige Datei.

Die neue Grundsteuer verfolgt den Zweck, die Besteuerung der Nutzungen von Grundvermögen / Immobilien besser zu differenzieren. So soll zukünftig unterschieden werden u. a. nach:
• Wohnnutzung für den Eigenbedarf
• Altenteilerwohnungen
• Mitarbeiterwohnungen
• dauerhaft vermietete Mitwohnungen
• Ferienwohnungen
• nicht landwirtschaftlich aber anderweitig genutzten Gebäuden, etc.

In diesem ersten Fragebogen geben Sie bitte auf der beigefügten Anlage an, wie viel weitere Wohnnutzungsarten und Fremdnutzungsarten Sie in ihrem Betrieb betreiben.

Das Finanzamt wird nach Vorlage der Aufstellung für jede angegebene weitere Nutzungsart eigenständigen Aktenzeichen vergeben und Ihnen mitteilen, damit in Folge dann in weiteren Erhebungen jeweils das entsprechende  Aktenzeichen eingesetzt werden kann.

Danach erfolgen die Erhebungen im Detail zu den jeweiligen Aktenzeichen zum Umfang der jeweiligen Nutzungsgrundfläche, zur Grundfläche von Wirtschaftsgebäuden, zu Tierbeständen und zu möglichen Steuerbefreiungen.

(Ordner „Grundsteuerreform 22“ anlegen). Hinweis: Bitte Aufstellung nicht verschieben, da während Ernte- und  Bestellzeit und Sommerurlaubszeit nicht mehr Büroarbeitszeit als jetzt verfügbar ist.

Autor: Landberatung e. V. Fallingbostel

 24.05.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor.

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