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GAP aktuell: Pflegeverpflichtung für Bracheflächen

Aus aktuellem Anlass folgende Informationen:
Nach der neuen GAP gilt generell für GLÖZ-8-Brachen und ÖR1a/b-Brachen, dass diese Flächen nur noch alle zwei Jahre geschlegelt / gehäckselt werden müssen.
Dies ist unabhängig, ob der Betrieb an der Ausnahmeregelung für GLÖZ-8 teilgenommen hat oder nicht. Es ist die Codierung im GAP-Antrag ausschlaggebend.

Was ist zu tun?
Im GAP-Antrag ist ersichtlich, ob die Bracheflächen mit dem Zusatz „GLÖZ-8“ codiert wurden.
Auf den Seiten „Informationen zu den Teilschlägen 2023“ können Sie prüfen, ob diese Flächen entsprechend codiert sind.

Sind die Flächen mit „GLÖZ-8“ codiert, müssen diese Flächen alle zwei Jahre gehäckselt
werden, also dann spätestens bis zum 15.11.2024.

Sind die Flächen nicht mit GLÖZ-8 codiert, müssen diese Flächen einmal jährlich gehäckselt werden; der späteste Termin ist dann der 15. November 2023.
Der Pflegezeitraum geht vom 1.1. bis 31.3. und dann wieder vom 16.8. bis zum 15.11.
Sie sollten die Pflegemaßnahme auf dem Betrieb dokumentieren.
Bitte notieren Sie in der Schlagkartei, wenn vor dem 1. April (wie wahrscheinlich oft geschehen) oder nach dem 15. August geschlegelt wurde.

Autor: Landberatungen Börßum, Harzvorland und Schöppenstedt

15.11.2023

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