Nach bisherigen Beobachtungen sind viele schwächer entwickelte Zwischenfruchtbestände aktuell nicht ausreichend abgefroren – viele kleine grüne Pflanzen
Zum Abtöten von nicht ausreichend abgestorbenen Zwischenfrüchten, Gräsern oder Altverunkrautung kann sinnvoll sein, bei Befahrbarkeit und Temperaturen > 5 °C glyphosathaltige Mittel einzusetzen.
-> Der Einsatz von Glyphosat ist zulässig, wenn die Aussaat der Sommerung im Mulch- oder Direktsaatverfahren durchgeführt wird.
-> Bei Pflugfurche darf die Applikation von Glyphosat nur gegen überdauernde = perennierende Unkräuter (z.B. Distel oder Ampfer) erfolgen.
-> Anwendungen in Wasser-, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen sind, unabhängig von der Kultur, weiterhin verboten.
Achten Sie möglichst darauf, keine Mittel zu kaufen, die mit der Auflage NT 307-90 belegt sind, denn diese dürfen nur auf 90 % der Fläche eingesetzt werden.
Roundup PowerFlex wird in diesem Jahr abverkauft und darf noch bis 16.05.2026 eingesetzt werden. Als Nachfolgeprodukt steht Roundup Future (500 g/l Glyphosat) zur Verfügung.
Aufwandmengen
Ausfallgetreide und Gräser: 720 – 900 g/ha Wirkstoff
Normale Mischverunkrautung: 1.080 g/ha Wirkstoff
Nicht abgefrorene Senfbestände: 1.080 g/ha Wirkstoff
Problemunkräuter (Stiefmütterchen, Klette, Quecke): 1.440 – 1.800 g/ha Wirkstoff
Nicht abgefrorener Ölrettich / Raps: 1.800 g/ha Wirkstoff
* beachten Sie die Zulassungen und Anwendungsbestimmungen der verschiedenen Produkte
-> Für eine sichere Wirkung des Glyphosats sollte das Pflanzenwachstum eingesetzt haben.
→ leichte Nachtfröste beeinträchtigen die Wirkung nicht, die Wirkungsgeschwindigkeit verringert sich dann allerdings.
-> Geringe Wasseraufwandmenge von 120 bis 180 l/ha wählen.
-> Die Wirkung kann durch den Zusatz von 5 – 10 kg SSA abgesichert werden
Autor: Landwirtschaftlicher Beratungsring Hildesheim e.V.
06.02.2025