GLÖZ 6 – Ergänzung

In unserem Artikel vom 24.09.2026 wurde bereits über die Anforderungen der GLÖZ-6-Auflage „Mindestbodenbedeckung im Winter“ informiert. Demnach muss in diesem Jahr auf mindestens 80 % der Ackerfläche eines Betriebes bis zum 31. Dezember dieses Antragsjahres eine Mindestbodenbedeckung gewährleistet sein. Für das Jahr 2026 gilt für amtlich ausgewiesene Gebiete, in denen ein Befall oder eine Bedrohung durch die Schilf-Glasflügelzikade festgestellt wurde, folgende Ausnahmeregelung: „Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade und der durch sie übertragenen Krankheitserreger darf auf Ackerflächen, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden, auf die Mindestbodenbedeckung verzichtet werden, sofern anschließend während des Antragsjahres keine Zwischenfrüchte und keine weitere Kultur angebaut werden.“

Damit erhalten die betroffenen Regionen die Möglichkeit, durch gezielte Bodenbearbeitung die im Boden befindlichen Nymphen zu schädigen. Aus bereits betroffenen Gebieten im Süden wird empfohlen, die
Bodenbearbeitung möglichst zeitnah, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Ernte, durchzuführen. Gleichzeitig kann durch den Verzicht auf eine Begrünung den Nymphen die Nahrungsgrundlage in Form
geeigneter Wirtspflanzen entzogen werden. Auf diese Weise lässt sich der Lebenszyklus der Schilf Glasflügelzikade unterbrechen. Die Ausnahmeregelung gilt für die Anforderungen zur Mindestbodenbedeckung nach der Ernte 2026 und findet in Niedersachsen ausschließlich in den nachfolgend aufgeführten Landkreisen und Städten Anwendung: Landkreise Helmstedt, Wolfenbüttel, Goslar, Gifhorn, Peine und die Städte Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter.

(Quelle: https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/68369_Bekaempfung_der_SchilfGlasfluegelzikade_Ausnahmeregelung_zu_GL%C3%96Z_6)

Das LLG hat für Sachsen-Anhalt die Ausnahmeregelung bereits im August für folgende Landkreise ausgesprochen: Anhalt-Bitterfeld, Börde, Harz, Jerichower Land, Saalekreis, Salzlandkreis, Wittenberg und die kreisfreien Städte Dessau, Halle, Magdeburg.

 

22.10.2026

Landberatung Peine-Burgdorf e.V.