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Hühnereier dürfen nun bis zum 28. Tag nach dem Legen an Verbraucher abgegeben werden

Nach der bisherigen Lebensmittelhygiene-VO EU 853/2004 darf die Abgabe von Eiern an die Verbraucher bisher längstens 21 Tage nach dem Legen erfolgen.

Mit Wirkung zum 8.12.2022 tritt eine Änderung in der EU-Verordnung in Kraft, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt.

Danach soll die Abgabe von Eiern an die Verbraucher auch länger als 21 Tage möglich sein, nämlich bis zum 28. Tag nach dem Legen. Als Begründung wird angeführt, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nach den EU-Vermarktungsnormen für Eier auch bei 28 Tagen nach dem Legedatum (EU-VO 589/2008, Artikel 13) liege.

Den gesamten Artikel lesen Sie auf der Seite der LWK Niedersachsen: https://www.lwk-niedersachsen.de/bezst-braunschweig/news/39897_H%FChnereier_d%FCrfen_nun_bis_zum_28._Tag_nach_dem_Legen_an_Verbraucher_abgegeben_werden

30.11.2022

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