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Impfpflicht für Newcastle Disease (ND) bei Geflügel auch in Kleinstbeständen

Landberatung Northeim e. V.

Rassegeflügelzüchter, Hobbyhalter von Hühnern und Puten bzw. Kleinstbestände von Geflügel müssen ihre Tiere nicht nur bei der Tierseuchenkasse ab dem ersten Tier melden, sie sind jetzt auch verpflichtet, diese Tiere gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung, die Sie über Ihren Tierarzt anfordern müssen.

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