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In diesem Jahr deutlich mehr Schnecken

LB Hameln-Holzminden und VUB Deister/Leine

In diesem Jahr sind deutlich mehr Schnecken im Gras zu finden als in den vergangenen Jahren. Die Bodenfeuchte ist ausschlaggebend für einen Befall. Weitere Niederschlagsereignisse können eine Zuwanderung aus den Feldrändern oder aus tieferen Bodenschichten hervorrufen. Daher sollten die Rapsbestände unbedingt zeitnah auf Schnecken kontrolliert werden.

Die bislang unbearbeiteten Raps- und Getreidestoppeln sollten, wenn noch nicht geschehen, nun flach bearbeitet werden, um den Aufwuchs zu beseitigen.
Bei Raps kann eine verspätete Bodenbearbeitung die Nematoden vermehren. Bei einer zu tiefen Stoppelbearbeitung nach der Ernte werden viele Rapskörner vergraben und verfallen somit in die sekundäre Keimruhe. Diese Rapskörner sind 10 Jahre und länger keimfähig und treten in den Folgefrüchten als Problemunkraut auf.

Generell schätzen wir das Risiko mit Schneckenfraß aktuell deutlich erhöht ein. Zur Kontrolle sollten daher unbedingt ein paar Lockstellen mit Schneckenkorn unter einer Matte, einem nassen Sack oder ein Stück dunkler Plane angelegt werden. Schlagränder sollten intensiv kontrolliert und ggf. vorsorglich abgestreut werden. Bei extremen Schneckenbesatz ist es ratsam, direkt nach der Saat Schneckenkorn auszubringen.

Auch Kornkali hat eine Nebenwirkung auf Schnecken. Dieser sollte bei Ausbringung vor der Saat noch einige Tage nach dem Streuen an der Oberfläche liegen bleiben. Auch möglich ist das Streuen nach der Saat. Schnecken meiden solche Flächen.

Wichtig ist beim Einsatz von Schneckenkorn auf eine ausreichende Köderdichte, je nach Produkt zwischen 35-40 Köder/m² zu achten, bei den Eisen-III-Phosphaten sogar auf 60 Köder/m². Heute sind nur noch nass gepresste Köder und Linsen vorhanden. Sie sind regenstabiler und damit auch länger wirksam. Sollte es zu einem Starkbefall mit Schnecken kommen, kann es unter Umständen notwendig werden nach ergiebigen Regenfällen eine zweite Behandlung durchzuführen. Alle Präparate haben einen Gewässerabstand von 1 m. (Auszug aus dem Rundschreiben)

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