LB Schaumburg e. V.
Ab sofort muss bei hängigen Flächen ein erweiterter Randabstand bei der Düngung an oberirdischen Gewässern eingehalten werden. Um solche Flächen zu erkennen, hat das LBEG nun einen Kartenserver veröffentlicht, in dem Schläge farblich markiert sind, die von der Hangneigungsauflage betroffen sein können.
Legende:
Gelb = Düngeverbot innerhalb von 3 m zur Böschungsoberkante oberirdischer Gewässer
Orange = Düngeverbot innerhalb von 5 m zur Böschungsoberkante oberirdischer Gewässer
Rot = Düngeverbot innerhalb von 10 m zur Böschungsoberkante oberirdischer Gewässer
Die Karte ist unter folgendem Link abrufbar: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=19idEESr
Leider bietet die Karte jedoch keine Rechtssicherheit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Daher kann der Kartenserver nur eine Hilfestellung zur eigenen Beurteilung vor Ort liefern. Wenn in den ersten 20m zur Böschungsoberkante ein eindeutiges Gefälle zum Graben vorhanden ist, sind im Zweifelsfall die bereits näher ausgeführten Abstände bei der Düngung einzuhalten.