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Meldung fehlerhafter Gewässer

Die neuen Regelungen für Gewässerrandstreifen im Rahmen des Niedersächsischen Weges treten ab dem 01.07.2022 in Kraft: Bei Gewässern 2. Ordnung ist ein Randstreifen von 5 m und bei Gewässern 3. Ordnung von 3 m vorgesehen, auf dem die Ausbringung von Dünge-/ Pflanzenschutzmittel sowie Biozidprodukte verboten sind. Der Link zu der Übersichtskarte des Gewässernetzes lautet:
https://urls.niedersachsen.de/3478

Wir stellen immer wieder fest, dass diese Kartengrundlage der Gewässer 2. + 3. Ordnung veraltet oder ungenau ist und daher überprüft werden muss.
An Gewässern, die regelmäßig weniger als 6 Monate im Jahr wasserführend sind, besteht keine Randstreifen-Pflicht! Diese Gewässer/ -abschnitte werden in einem Verzeichnis des NLWKN („Ver- zeichnis trockenfallender Gewässer“) aufgenommen. Dazu ist eine aktive Anzeige beim NLWKN erforderlich! Gleiches gilt für Gewässer, die aufgrund einer Drainage gar nicht mehr vorhanden sind. Die Anzeige erfolgt „händisch“ (nicht digital) und ist postalisch zu senden an:

NLWKN – Bst Hannover-Hildesheim, Aufgabenbereich H36
An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim

Bei vor Ort nicht mehr vorhandenen Gewässern ist das „Änderungsformular Gewässernetz“ https://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/177809/AnzeigeformularAenderungGewaessernetz.p df.pdf
bei trockenfallenden Gewässern ist die „Anzeige für trockenfallende Gewässer“ https://nlwkn.niedersachsen.de/download/168866/AnzeigeformulartrockenfallendeGewässerNiedersa chsen.pdf zu verwenden.

Zu beachten ist, dass ein Gewässer nur im Gewässernetz aufgenommen wird, wenn durch dieses Gewässer die Grundstücksflächen von mehr als einem Eigentümer entwässert werden. Die oben aufgeführte Abstandsregelung gilt nicht bei Gewässern, die nach Landeswasserrecht kein Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind. Folgende Konstellationen erfüllen nicht die Definition Gewässer 3. Ordnung und sollten daher im Verzeichnis des NLWKN nicht aufgeführt sein:

– Gräben, die nur zur Entwässerung von einem Eigentümer, ohne Hinterlieger dienen (Stichgräben)
– Straßenbegleitgräben
– nach Drainierung nicht mehr vorhandene Gräben

Nur die 3 oberhalb aufgeführten Möglichkeiten berechtigen zur Änderungsmeldung an das NLWKN. Grenzgräben, in die hinein entwässert wird und somit auch einen Abfluss haben, werden niemals den Status „6 Monate trockenfallend“ erfüllen können. Diese haben in der Infobox der Gewässer meist auch eine Gewässerstufe (GWS) von 1 bis 3 sowie eine bodenkundliche Feuchtestufe (BKF) von 8 bis 11. Bei diesen Werten handelt es sich um Ausschlusskriterien für den Status „trockenfallende Gewässer“.

Im Rahmen der Andi-Antragsannahme 2022 wird jedem Antragsteller eine Liste der Gräben und Randstreifen an den betriebseigenen Schlägen ausgehändigt. Die Bearbeitung der Meldung an das NLWKN ist während der ANDI-Antragstellung jedoch zeitlich nicht möglich, kann aber im Nachgang erfolgen. Eine Frist für die Meldung gibt es aktuell nicht, sollte aber zeitnah erfolgen.

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