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Meldung in ENNI

  Folgende Unterlagen werden je nach gewähltem Bezugszeitraum im ENNI benötigt:

– Kalenderjahr 2023 (01.01.2023 – 31.12.2023) oder

– Wirtschaftsjahr 2022-2023 (01.07.2022 – 30.06.2023)

Ihren Bezugszeitraum finden Sie auf dem ENNI-Ausdruck vom letzten Jahr.

 

Unterlagen für die Dokumentation der Düngung (DdD) 2023:

EU-Betriebsnummer und aktuelle PIN (falls geändert oder der Landberatung unbekannt)

Ackerschlagkartei 2023 bezgl. der erfolgten Düngung

Zukauf Mineraldünger 2023 -> Bitte Jahresmengenübersicht vom Handel für die aufgenommenen Düngemittel für den benötigten Bezugszeitraum besorgen.

Zukauf von Carbokalk -> Menge und Nährstoffgehalte (Phosphat, ggf. Stickstoff) dem Lieferschein oder im Agri- bzw. Rübenportal entnehmen.

– bei Einsatz von Kompost, Champost, Klärschlamm -> Lieferscheine mitbringen

– die Zufuhr von organischen Düngemitteln (z.B. Gülle, Gärreste) können wir aus dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger entnehmen.

 

Tierhaltende Betriebe zusätzlich:

– die Mengen der hofeigenen Wirtschaftsdünger (Gülle, Mist, Jauche)

– bei Weidetierhaltung das Weidetagebuch: (Weidetage, Tierart & Anzahl Tiere je Schlag).

– zur Ermittlung der gesamtbetrieblichen N-Obergrenze (170 kg N-Grenze) werden die durchschnittlich belegten Stallplätze im Bezugszeitraum benötigt. Bei Rindvieh sind die Daten aus HI-Tier zu entnehmen. Bei Schweinen und Geflügel sollten die Tierzahlen plausibel angegeben werden und mit den Daten im Buchabschluss abgeglichen sein. Bei Hähnchenmast ist auch der Vorgriff zu berücksichtigen. Bei der Putenmast wird nach Aufzucht und folgender Hennen- oder Hähnemast unterschieden.

– Bei einer separaten Tier-Betriebsnummer benötigen wir diese Nummer und die dazugehörige PIN.

 

Benötigte Unterlagen für die Düngebedarfsermittlung 2024:

Für jeden Schlag:

Kultur bzw. geplante Kultur in 2024

– angebaute Zwischenfrüchte Herbst 2023

– ggf. neue Bodenanalysen (Gültigkeit 6 Jahre)

Durchschnittsertrag der letzten 5 Jahre

– Menge organischer Düngung in 2023 (ergibt sich aus DdD 2023)

– Abfuhr Erntereste (z.B. Strohverkauf) in 2023 und geplant in 2024 je Schlag

betriebseigene Nmin-Werte (verpflichtend im roten Gebiet) müssen im Frühjahr 2024 nachgereicht werden

 

Wenn neue Schläge hinzugekommen sind:

Vorfrucht, ggf. Zwischenfrüchte ->wenn bekannt

Bodenanalysen (auch vom Vorbesitzer möglich)

org. Vorjahresdüngung -> wenn bekannt.

 

 

Autor: LB Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

16.11.2023

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