Zum Wechsel des Wirtschaftsjahres finden häufig einige Betriebsverpachtungen, Betriebsübergaben oder Gesellschaftsgründungen statt. Über diesen Bewirtschafterwechsel sollte die für Ihren Betrieb zuständige Kreisstelle der LWK möglichst kurzfristig mit einem entsprechenden Formular informiert werden. Dabei sollten folgende Institutionen benachrichtigt bzw. Punkte beachtet werden:
• Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger
• Landwirtschaftskammer
→ Beantragung einer neuen Betriebsnummer
→ Meldebogen zur Betriebsübergabe ausfüllen
→ Vorlage von Pacht–, Übergabe–, Wirtschaftsüberlassungs– und Gesellschaftsverträgen
→ Übertragung von AUM Maßnahmen
→ Übertragung der Zahlungsansprüche auf den neuen Betrieb
→ Registrierung gemäß Verbringungsverordnung
• VIT: Ummeldung des Tierbestandes
• LAVES: Neues Unternehmen als Futtermittelerzeugerbetrieb melden
• Landkreis/ Veterinäramt: Meldung als Lebensmittelhersteller
• Zertifizierungsstellen (QS)
• Banken und Versicherungen
• Verpächter
• Finanzamt
• Landhandel, Genossenschaft, Zuckerfabrik, Viehhändler
• Beratungsring, Maschinenring, Landvolk
• Anpassung von Vollmachten
• Agrardieselrückerstattung: Neuantragsteller müssen das Formular 1140 (ausführlicher Antrag) verwenden und alle Kauf–/Verbrauchsbelege einreichen. Zusätzlich sind Übergabe–/Gesellschaftsvertrag, Steuernummer bzw. Anmeldung Finanzamt (s.o.) und ein Flächennachweis einzureichen.
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei
uns im Büro.
Mitteilung von betrieblichen Veränderungen beim Erhalt von Fördermitteln
Betriebe, die Zuwendungen für investive Förderungen erhalten haben, sollten bei betrieblichen Umstrukturierungen (Hofübergabe, Gründung/Auflösung Familien GbR) prüfen, welche Mitteilungspflichten innerhalb der Zweckbindungsfrist bestehen. Änderungen sind ggf. anzuzeigen, auch wenn die Förderung bereits ausgezahlt worden ist.
Haben Sie aktuell einen Zuwendungsbescheid für eine noch umzusetzende Investition vorliegen (z.B. Investitionsprogramm Rentenbank) und z.B. zum 01.07.2023 umfirmiert, ist es unverzüglich mitzuteilen, dass die Fördermittel auf einen anderen Zuwendungsempfänger übertragen werden sollen.
Autor: Landberatung Grafschaft Hoya e. V.
01.08.2023