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Meldung zu Betriebsübergaben auch in Hinblick auf Fördermittel

Zum Wechsel des Wirtschaftsjahres finden häufig einige Betriebsverpachtungen, Betriebsübergaben oder Gesellschaftsgründungen statt. Über diesen Bewirtschafterwechsel sollte die für Ihren Betrieb zuständige Kreisstelle der LWK möglichst kurzfristig mit einem entsprechenden Formular informiert werden. Dabei sollten folgende Institutionen benachrichtigt bzw. Punkte beachtet werden:


Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger

• Landwirtschaftskammer

Beantragung einer neuen Betriebsnummer

Meldebogen zur Betriebsübergabe ausfüllen

Vorlage von Pacht, Übergabe, Wirtschaftsüberlassungs und Gesellschaftsverträgen

Übertragung von AUM Maßnahmen

Übertragung der Zahlungsansprüche auf den neuen Betrieb

Registrierung gemäß Verbringungsverordnung

VIT: Ummeldung des Tierbestandes

LAVES: Neues Unternehmen als Futtermittelerzeugerbetrieb melden

Landkreis/ Veterinäramt: Meldung als Lebensmittelhersteller

Zertifizierungsstellen (QS)

Banken und Versicherungen

Verpächter

Finanzamt

Landhandel, Genossenschaft, Zuckerfabrik, Viehhändler

Beratungsring, Maschinenring, Landvolk

Anpassung von Vollmachten

Agrardieselrückerstattung: Neuantragsteller müssen das Formular 1140 (ausführlicher Antrag) verwenden und alle Kauf/Verbrauchsbelege einreichen. Zusätzlich sind Übergabe/Gesellschaftsvertrag, Steuernummer bzw. Anmeldung Finanzamt (s.o.) und ein Flächennachweis einzureichen.

Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Fragen melden Sie sich gerne bei
uns im Büro.

Mitteilung von betrieblichen Veränderungen beim Erhalt von Fördermitteln

Betriebe, die Zuwendungen für investive Förderungen erhalten haben, sollten bei betrieblichen Umstrukturierungen (Hofübergabe, Gründung/Auflösung Familien GbR) prüfen, welche Mitteilungspflichten innerhalb der Zweckbindungsfrist bestehen. Änderungen sind ggf. anzuzeigen, auch wenn die Förderung bereits ausgezahlt worden ist.

Haben Sie aktuell einen Zuwendungsbescheid für eine noch umzusetzende Investition vorliegen (z.B. Investitionsprogramm Rentenbank) und z.B. zum 01.07.2023 umfirmiert, ist es unverzüglich mitzuteilen, dass die Fördermittel auf einen anderen Zuwendungsempfänger übertragen werden sollen.

Autor: Landberatung Grafschaft Hoya e. V.

01.08.2023

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