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N-Verteilung im roten Gebiet

Bei der N-Düngung im roten Gebiet kann die Gesamtmenge an Stickstoff (nach Reduktion um 20%) in einem
gewissen Maße umverteilt werden. Eigene Nmin-Werte der Bewirtschaftungseinheiten (siehe 3. Rundschreiben
2024) sind bekanntermaßen Pflicht.
Beispielhaft soll nachfolgend aufgezeigt werden, wie der (um 20%) reduzierte Düngebedarf (=Menge kg N)
im roten Gebiet verteilt werden kann.
– Berechnung des N-Düngebedarfs auf Basis der Erträge der Jahre 2015 bis 2019 (die Bezugsjahre für
den Durchschnittsertrag bleiben im roten Gebiet festgeschrieben, sodass keine Abwärtsspirale entsteht).
Die Nutzung der Jahre 2015 bis 2019 ist nach ersten durchgeführten Berechnungen tendenziell
nicht negativ für die Betriebe.
– Die Verwendung eigener Nmin-Proben ist im roten Gebiet verpflichtend (Bildung von Bewirtschaftungseinheiten
möglich; siehe 3. Rundschreiben 2024).
– Der errechnete Düngebedarf je Schlag ist um 20% zu reduzieren
– Die sich daraus ergebende Summe an kg N darf im roten Gebiet nicht überschritten werden. Allerdings
ist eine Umverteilung zwischen Kulturen möglich, sodass einzelne Kulturen auch zu 100% gedüngt
werden können; gleichzeitig ist dann in anderen Kulturen entsprechen weniger zu düngen (Beispiel
folgt).
Auch im grünen Gebiet kann der Düngebedarf zu maximal 100% gedüngt werden (Dokumentation beachten).
– Die Düngung darf den errechneten Düngebedarf nicht überschreiten.

Autor: Landberatung Harzvorland e.V.

12.03.2024

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