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Nitratbelastete Gebiete – Inkrafttreten der Änderungsverordnung am 17.11.2023

Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung der NDüngGewNPVO im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023, tritt die Verordnung am 17.11.2023 in Kraft.

 

Auf Flächen, die von der Kulissenänderung betroffen sind, gelten ab dem Tag des Inkrafttretens die verlängerten Sperrfristen für Rote Gebiete:

 

Düngemittel und Kultur Rotes Gebiet
Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (>1,5% N i.TM.)  
Mist von Huf- und Klauentieren, Kompost, Pilzsubstrat, Klärschlammerde und Grünguthäcksel 1. November – 31. Januar

Zur Frage, ob beim Kulissenwechsel das Zwischenfruchtanbaugebot eingehalten werden muss, verweisen wir auf …..

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Autor: LWK Niedersachsen

16.11.2023

 

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