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Nutzung von Rotmilanruheflächen BS6

Vor dem Hintergrund der Futterknappheit, insbesondere für weidetierhaltende Betriebe, als Folge der bereits anhaltenden Trockenheit, hat das MU für 2022 auf Antrag die teilweise Nutzung der ruhenden Flächen erlaubt. Da die FM BS6 neben dem Schutz von Rotmilanen auch den weiteren Tierarten der Agrarlandschaft auf Acker Lebensraum und Nahrung bieten soll, muss bei der einmaligen vorzeitigen Nutzung allerdings ein mindestens 2 m breiter Randstreifen, möglichst entlang der längsten Seite der Ruhefläche, bis zum 15. August stehengelassen werden. Dieser verbliebene Randstreifen darf frühestens ab dem 16. August gemäht, geschlegelt oder beweidet werden. Der Antrag muss von der Bewilligungsstelle genehmigt werden und kann im Ringbüro oder bei der LWK angefordert werden.

 

Autor: Landberatung Northeim e. V.

26.07.2022

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