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Pflanzenschutz auf Ackerflächen in u.a. Naturschutzgebieten

Pflanzenschutz auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten und gesetzlich geschützten Biotopen

Seit 2021 sind folgende Maßnahmen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten und gesetzlich geschützten Biotopen auf Ackerflächen verboten:

  • Einsatz von Herbiziden
  • Einsatz von Insektiziden mit der Bienenschutzauflage B1, B2 oder B3
  • Einsatz von Insektiziden mit der Kennzeichnungsauflage NN 410

Die LWK Niedersachsen kann Ausnahmen von den genannten Verboten genehmigen:

  • zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt (z.B. beim Auftreten invasiver Arten, wie dem Riesenbärenklau) oder
  • zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden (gilt nicht für Glyphosat!)

Im letzten Jahr konnte man eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn man mehr als 5 Hektar in den aufgeführten Gebieten bewirtschaftet. Diese Möglichkeit besteht in diesem Jahr nicht. Es wird noch geklärt, ob es Härtefallregelungen geben soll. In jedem Fall sollen Ausgleichsbeträge ab diesem Jahr fließen können, die sich bei Ackerland auf 382 €/ha belaufen sollen

Autor: Landberatung Gifhorn Wolfsburg e. V.

21.02.2023

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