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Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von LKK-Leistungen

LB Rotenburg e. V.

Die landwirtschaftliche Krankenkasse zahlt Ihren Mitgliedern auf Antrag eine Prämie (ein zwölftel der Jahresbeiträge), wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen für sich und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen in Anspruch genommen haben.

Vorsorgeuntersuchungen dürfen natürlich weiterhin in Anspruch genommen werden, ohne dass die Prämie entfällt. Für das laufende Kalenderjahr muss der Antrag bis zum 30. September bei der SVLFG eingereicht werden. Weitere Infos und das Antragsformular erhalten Sie unter folgendem Link: www.svlfg.de/praemienzahlung-lkk

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