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Rechtssicherheit für Kälberiglus: Landwirtschaftskammer veröffentlicht Leitfaden

Neue Tierschutztransportverordnung verlangt längere Haltungsdauer von Kälbern in den Herkunftsbetrieben – Aufstellen von Kälberhütten stellt verfahrensfreie Baumaßnahme dar

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat einen Leitfaden zur Aufstellung von Kälberhütten bzw. -iglus herausgegeben. Hintergrund ist, dass das Aufstellen dieser mobilen Hütten im Zuge der novellierten Tierschutztransportverordnung erheblich zugenommen hat, da Kälber jetzt doppelt so lange auf dem Betrieb gehalten werden müssen wie bisher.

Die im Juni 2021 auf Bundesebene beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung hat festgelegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten, die Umsetzung dieser Änderung erfolgt mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 1. Januar 2023.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: LWK Niedersachsen

18.10.2022

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