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Regelungen zur Mietenpflege beachten – Rübenqualität erhalten

Abdeckpflicht besteht in diesem Jahr für Rüben, die ab dem 15.12.2023 angeliefert werden.

Eine Vergütung für die Mietenpflege wird gezahlt für Rüben, die ab 04.12.2023 aus fachgerecht abgedeckten Mieten geliefert werden.

Wegen der sehr großen Rübenmenge wird Nordzucker bei knappem Vlies mit den Mietenpflegern dafür sorgen, dass „von hinten her abgedeckt wird“, damit in jedem Fall die letzten Rüben gut geschützt sind.

Denken Sie bei organisierter Mietenabdeckung bitte an folgendes (Merkblatt Rübenlogistik):

o Informieren Sie das Mietenpflegeunternehmen über die Bereitstellung der Rüben direkt nach Ernte. Dies erfolgt ebenfalls über das Agriportal à Fieldmap à Mietenpflegebestellung.

o Kontrollieren Sie die Arbeitsqualität sofort nach Zudecken der Rüben. Bei unzureichender Arbeitsqualität sind Sie lt. Vertrag verpflichtet, das Rübenbüro hierüber unverzüglich zu informieren.

o Kontrollieren Sie regelmäßig die Lage des Schutzvlieses, z. B. bei stürmischer Witterung.

 Auch Selbstabdecker bekommen die Abdeckung von Rüben für Lieferungen ab 04.12.2023 vergütet.

o Die Vergütung wurde angepasst auf 1,36 €/t.

o Selbstabdecker müssen die Abdeckung über das Agriportal à Fieldmap à Mietenpflege melden.

 

Autor: Zuckerrübenanbauerverband Südniedersachsen e.V.

11.12.2023

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