LWK Niedersachsen
Nach dem Auslaufen der Zulassung des PSM-Wirkstoffes Chlorpropham müssen kontaminierte Lagerhäuser und Ausrüstungsgegenstände gründlich gereinigt werden, um ein Überschreiten der neuen Rückstandshöchstgehalte zu vermeiden. Wie Sie dabei am besten vorgehen, wird Ihnen im folgenden Beitrag anhand des offiziellen Reinigungsleitfadens vorgestellt.
Die Europäische Kommission hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, die Genehmigung von Chlorpropham (CIPC) als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Die Zulassungen chlorprophamhaltiger Pflanzenschutzmittel sind daher in Deutschland am 31. Juli 2019 ausgelaufen. Aus den Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes bzw. der Durchführungsverordnung (EU) 2019/989 ergibt sich die Festlegung einer Abverkaufs- und einer Aufbrauchfrist. Die festgelegte Abverkaufsfrist endete am 31. Januar 2020, die Aufbrauchfrist endet am 8. Oktober 2020.
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