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Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

BG Hildesheimer Land

Mit der Richtlinie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung werden ab dem 1. November 2020 Investitionen in der Landwirtschaft gefördert, die die Energieeffizienz und eine CO2-Einsparung begünstigen.

Dazu gehören beispielsweise Einzelmaßnahmen in einem vereinfachten Verfahren der Beantragung, die mit 30 % gefördert werden. Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Kompressoren, Energieschirme und automatische Reifendruckregelanlagen sind dort zu unter anderem zu nennen.

Bei der Antragsstellung sind der betriebliche Verbrauch sowie die Energieeinsparung gegenüber der bisher verwendeten Technik, getrennt nach Wärme und Strom und in CO2- Emissionsäquivalenten, anzugeben.

Zum anderen sind auch der Neubau oder die Modernisierungen bestehender Anlagen, die Erzeugung von regenerativer Energie zur betrieblichen Eigen- und Abwärmenutzung sowie die Elektrifizierung mobiler Geräte und Maschinen für die Minderung der CO2-Emissionen förderfähig. Dort werden 40 % der Investitionssumme gefördert. Dabei muss eine Beratung zur Ermittlung des betriebsspezifischen CO2-Einsparpotentials durch einen behördlich zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Beratung ist mit 80 % förderfähig.

Weitere Informationen und Berechnungsgrundlagen können Sie der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung entnehmen.
Tel. 02 28/68 45-31 99

https://www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Bundesprogramm- Energieeffizienz/bundesprogramm-energieeffizienz_node.html

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