LWK Niedersachsen
Theoretischer Teil der Isofluran-Schulung
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2021 rückt näher. Eine mögliche Alternative stellt die Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose dar.
Neben Tierärztinnen und Tierärzten darf die Isoflurannarkose in Zukunft auch durch sachkundige Personen durchgeführt werden. Die Grundlage dafür ist die „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV)“ vom 08. Januar 2020. Darin ist geregelt, was alles erforderlich ist, um die notwendige Sachkunde beim zuständigen Veterinäramt beantragen zu können.