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Sauberhalten von Wegeflächen

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf Nichtkulturlandflächen verboten. Gleiches gilt auch für Salz und andere Stoffe, wie z.B. Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind, sofern diese zur Unkrautbeseitigung und nicht zur Grünbelagsentfernung beziehungsweise Steinreinigung verwendet werden.

Als einzige Ausnahme hat die Europäische Union nun Essig als Grundstoff zur Bekämpfung von Unkräutern auf versiegelten Flächen genehmigt – allerdings mit strengen Auflagen:

▪ Nur maximal zwei Mal pro Jahr im Abstand von 7 bis 21 Tagen anwenden.
▪ Es darf nur sechsprozentiger Essig verwendet werden – konzentrierter Essig ist vor der Anwendung entsprechend zu verdünnen.
▪ Nur bei einer Lufttemperatur von mehr als 20 Grad Celsius ausbringen, nach Regen mindestens zwei bis vier Tage mit der Behandlung warten.
▪ Es dürfen nur die verunkrauteten Teilflächen behandelt werden.
(Quelle: LWK Niedersachsen)

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