Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
Das Wichtigste in Kürze:
Zuschuss bis zu 10.200 Euro
– für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
– für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Was wird gefördert:
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ ist der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher förderfähig.
Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
– der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
– der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
– der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität
– der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
– ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung:
– Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
– Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
– Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
– Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Auszug aus dem Rundschreiben
Autor: LU Harburg e. V.
28.09.2023
Nachtrag der Redaktion:
Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich
Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.
Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
Im Jahr 2024 ist die weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geplant. Über den Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.
Wichtig: Fördermittel können Sie auch dann nur beantragen, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.