Der Entlastungsantrag für den betrieblichen Stromverbrauch für das Kalenderjahr 2021 kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden. Der Erstattungsbetrag beträgt 5,13 € je Megawattstunde (MWh) und der Selbstbehalt 250 € je Jahr. Dadurch bekommen Stromverbräuche bis 48,7 MWh (250 € Selbstbehalt durch 5,13 €/MWh) keine Erstattung. Ein Antrag auf Stromsteuerentlastung lohnt sich erst bei deutlich höheren Verbräuchen z.B. 70 MWh Stromverbrauch – 48,7 MWh Sockelbetrag = 21,3 MWh erstattungsfähiger Stromverbrauch x 5,13 €/MWh = 109,27 € Stromsteuererstattung. Wenn Betriebs- und Privatstrom über einen Zähler laufen, muss auf der einzureichenden Stromrechnung der Privatstromverbrauch handschriftlich vermerkt werden (Anhaltwert für Privatstromverbrauch 1 MWh je zum Haushalt gehörende Person) und darf im Entlastungsantrag auch nicht geltend gemacht werden.
Neben der Stromrechnung sind folgende Vordrucke beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen:
>Vordruck 1453 (Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen) und
>Vordruck 1402 (Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit)
>Vordruck 1139 (Selbsterklärung „Staatliche Beihilfen“)
Vordrucke und Ausfüllhinweise finden Sie im Internet unter:
www.zoll.de >Suchbegriff: Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG
Zuständige Hauptzollämter sind:
➢ Hauptzollamt Hannover, Postfach 2629, 30026 Hannover, Tel. 0511-37414-0 für unser niedersächsisches Dienstgebiet
➢ Hauptzollamt Bielefeld, Postfach 100103, 33501 Bielefeld, Tel. 0521-30470 für unsere Mitglieder in NRW
Selbstverständlich sind die Vordrucke auch im Ringbüro verfügbar. Bitte fertigen Sie vor der Versendung eine Kopie der fertigen Antragsunterlagen für Ihre Unterlagen an.