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TAM – Bundesweite Kennzahlen 1 und 2 und ihre Bedeutung

Die bundesweiten Kennzahlen für 2023 zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren wurden am 15. Februar 2024 veröffentlicht.

Die Kennzahl 1 ist der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten in der entsprechenden Nutzungsart liegen. Die Kennzahl 2 ist der Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen.

Die Tierhalter müssen nach Bekanntgabe der Kennzahlen ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 vergleichen.

•Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit unter Kennzahl 1, steht die Ampel für diesen Betrieb auf grün, ist nichts zu veranlassen.

•Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1, aber noch unter Kennzahl 2, so steht die Ampel für diesen Betrieb auf gelb. Dann ist zu prüfen, welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten den

Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen.

•Liegt ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 2, steht die Ampel für diesen Betrieb auf rot. Dies bedeutet, dass die Ursachen – gemeinsam mit dem Tierarzt – für diesen erheblich überdurchschnittlichen Verbrauch zu ermitteln sind und ein „Maßnahmenplan“ aufzustellen ist, mit dem die Tiergesundheit im Bestand so verbessert werden kann, dass eine Reduktion der Antibiotika möglich ist.

Je sorgfältiger die Analyse des Gesundheitsstatus und Managementsystems im Betrieb durch die Tierhalterin oder den Tierhalter gemeinsam mit der Tierärztin oder dem Tierarzt erfolgt, desto eher wird der

„Maßnahmenplan“ die Tiergesundheit nachhaltig verbessern können. So hat die Behörde keinen Grund, ergänzende Anordnungen treffen zu müssen.

Auszug aus dem Rundschreiben 04-2024 der Landberatung Northeim

Autor: Landberatung Northeim e.V.

06.03.2024

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